Alternative Weichmacher Weichmacher ist nicht gleich Weichmacher

Mit der optimalen Auswahl des richtigen Weichmachers für Ihre Anwendung wird ein wichtiger Grundstein gelegt. Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Know-how.

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Sie können wählen zwischen

noDOP® (TEHTM)

  • Fällt nicht unter die REACH Verordnung (Art. 33)
  • Keine Kennzeichnungspflicht nach Medizinproduktegesetz
  • Seit 1978 etabliert
  • Sehr gute Biokompatibilität
  • Äußerst geringe Migration

DEHT

  • Fällt nicht unter die REACH Verordnung (Art. 33)
  • Keine Kennzeichnungspflicht nach Medizinproduktegesetz
  • Sehr gute Biokompatibilität

DiIsoNonyl-CycloHexan-1,2-dicarboxylat

  • Fällt nicht unter die REACH Verordnung (Art. 33)
  • Keine Kennzeichnungspflicht nach Medizinproduktegesetz
  • Seit 2004 etabliert
  • Sehr gute Biokompatibilität

ATBC

  • Fällt nicht unter die REACH Verordnung (Art. 33)
  • Keine Kennzeichnungspflicht nach Medizinproduktegesetz

DEHP

  • Entsprechend Art. 57 der REACH Verordnung ist DEHP im Anhang XIV der "besorgniserregenden Stoffe" (entsprechend EU Direktive 67/548/EEC CMR 2) aufgeführt. Damit fällt DEHP unter Art. 33 der REACH Verordnung.
  • Kennzeichnungspflicht nach Medizinproduktegesetz

noDOP® – die bessere Alternative

noDOP wurde speziell von uns für die Medizinindustrie entwickelt. Es handelt sich hierbei um ein hochreines und gemäß REACH-Verordnung phthalatfreies Weich-PVC mit dem Weichmacher TEHTM (noDOP). Raumedic noDOP steht für höchste Qualitätsansprüche – seit mehr als 30 Jahren.

  • Äußerst geringe Migration (IVV Fraunhofer Institut)
  • Sehr gute Biokompatibilität
  • Ausgezeichnete mechanische Eigenschaften
  • Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Garantiert REACH-konform, keine Kennzeichnungspflicht nach Medical Device Directive 93/42/EEC
  • noDOP-Schläuche lassen sich problemlos weiterverarbeiten (wie z.B.: Verkleben, Bedrucken, Verschweißen, etc.)
  • Individualisierte Prüfkontrollen

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